Ab Januar 2023: Mehrwegpflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen | Verbraucherzentrale NRW

2022-12-20 13:48:09 By : Ms. Louise Liu

Das Wichtigste in Kürze:

Das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen aus Kunststoff liegt nach Angaben des Bundesumweltministeriums im To-Go- bzw. Takeaway-Bereich aktuell bei 770 Tonnen pro Tag. Hochgerechnet auf das Jahr ergeben sich daraus über 280.000 Tonnen Abfall.

Der Gesetzgeber will etwas gegen die Einwegflut tun, vor allem gegen Einwegplastik. Bereits im Juli 2021 wurden genau die Plastikprodukte und -verpackungen verboten, die man am häufigsten an europäischen Stränden findet. Deshalb dürfen seitdem zum Beispiel keine Styropor-Einwegbecher und -behälter mehr abgegeben werden. Auch Plastikteller und Besteck sind verboten. Nun soll dieser Müll mit einer weiteren gesetzlichen Vorgabe noch weiter reduziert werden.

Ab Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Essen und Trinken zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik anbieten – wie Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung, Menüschalen und Boxen aus Plastik. Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants müssen dann Mehrwegbehälter als Alternative zu Plastik-Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Anlieferung bereit halten. Diese dürfen nicht teurer sein als das Einweg-Angebot. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (z. B. bei Kaffee zum Mitnehmen) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.

Nur kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeiter:innen und maximal 80 m² Ladenfläche  sind von der Pflicht, selbst ein Angebot zu machen, ausgenommen. Aber sie müssen auf Wunsch Essen bzw. Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Zudem müssen alle Betriebe auf das Mehrwegangebot deutlich hinweisen. 

Die Poolsysteme funktionieren unterschiedlich, nicht immer wird ein Pfand fällig. Manche Anbieter arbeiten mit einer App, die die Ausleihe registriert und kassiert, wenn das Gefäß nicht zurück gebracht wird. Sie werden als Kund:in allerdings keine Wahl zwischen den Mehrwegangeboten haben, denn Sie müssen das nutzen, was der Betrieb, in dem Sie ihr Essen oder ihren Coffee-to-go kaufen, vorhält. Die Pfandhöhe der Mehrwegsysteme ist dabei recht unterschiedlich. Bei Bechern ca. 1 € pro Nutzung. Bei Gefäßen müssen Sie zwischen 4 bis über 12 € hinterlegen.

Wir empfehlen Glas-, Porzellan- oder Edelstahlgefäße. Es gibt einige wenige Anbieter, die diese Mehrwegalternativen anbieten. Edelstahlbecher, -flaschen und -dosen sind für unterwegs die erste Wahl, weil sie leicht, bruchfest, langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen sind. Glas oder Porzellan ist aus Gesundheitssicht ebenfalls geeignet, aber relativ schwer und zerbrechlich.

Mehrweggeschirr aus Melamin für heiße Lebensmittel und Getränke ist ungeeignet, da es häufig gesundheitsschädliches Melamin und Formaldehyd über dem gesetzlichen Grenzwert freisetzt. Ebenfalls ungeeignet ist Geschirr aus Polycarbonat, weil es Bisphenol A oder andere Bisphenole freisetzen kann.

Die Klimabilanz von Mehrweggefäßen ist verglichen mit Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Aluminium in der Regel nach 10 bis 15 Umläufen positiv. Bei einigen anderen Auswirkungen auf die Umwelt liegt die Umlaufzahl höher.

Um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen, sollten Sie Mehrweggefäße also so lange wie möglich nutzen. Damit es nicht zu unerwünschten Übergängen ins Lebensmittel kommt, sollten Sie jedoch zerkratzte und beschädigte Kunststoffgefäße aussortieren - auch, wenn sie noch nutzbar wären.

Wichtig ist zudem, dass Sie die Gefäße effizient reinigen. Bei Ausleihe gegen Pfand sollten Sie eine zusätzliche Reinigung möglichst vermeiden, da sich diese negativ auf die Klimabilanz auswirkt. Bei Mehrweg-Alternativen aus Edelstahl oder Glas sollten die Umlaufzahlen höher sein, da diese Materialien deutlich energieaufwändiger in der Herstellung sind. Allerdings ist Edelstahl auch sehr langlebig, so dass sehr hohe Umlaufzahlen möglich sind.

Es  gibt für Mehrweggefäßsysteme (Becher und Behälter) inzwischen die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel", weil sie Abfall vermeiden und Ressourcen schonen. Es werden eine Vielzahl von ökologischen Anforderungen an das Material der Gefäße, die Systeme und auch die abfüllenden Betriebe gestellt. Bestimmte Kunststoffe sind ausgeschlossen und es dürfen nur sortenreine Kunststoffe ohne Beschichtung verwendet werden. Die Gefäße müssen eine lange Verwendungsdauer aufweisen und mindestens 500 Spülzyklen aushalten. Des Weiteren muss ein Pfand auf Gefäße und Deckel erhoben werden und nach Ende der Lebensdauer müssen Gefäße aus Kunststoff recycelt werden.

Die Betriebe – also Imbissbude oder Restaurant -  tragen die Verantwortung für die angebotenen Lebensmittel bis zum Zeitpunkt der Abgabe. Sie müssen die Hygienerisiken im Umfeld und mit anderen Lebensmitteln, mit denen sie in Berührung kommen könnten, so gering wie möglich halten. Des Weiteren müssen sie Maßnahmen zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Temperatur der Lebensmittel sowie der Trennung der Bereiche bei der Lebensmittelausgabe, wie z. B. in Großkantinen, beachten.

Diese Verantwortung für die Speisen obliegt dem Betrieb auch, wenn Sie Ihre eigenen Behälter zur Befüllung mitbringen. Für die hygienische Beschaffenheit und Eignung der kundeneigenen Behälter haften die Anbieter jedoch nicht. Sie müssen jedoch den Kontakt mit dem kundeneigenen Becher oder Gefäß so gering wie möglich halten. Die Behälter dürfen nur in einem dafür festgelegten Bereich der Theke abgestellt werden. Behälter mit zweifelhafter Eignung oder erkennbaren Verschmutzungen sollten nicht befüllt werden.

Ausführliche Informationen zur Hygiene von Coffee-to-go-Bechern, Mehrwegsystemen und kundeneigenen Behältern bieten die Hygieneblätter des Deutschen Lebensmittelverbandes zu Mehrweg-Behältnissen, Coffee to go-Bechern sowie Pfand-Poolsystemen.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt, dass mit der gesetzlichen Vorgabe, Mehrweg anzubieten, ein erster Schritt getan wurde, um die Mengen an Einweg-Kunststoffverpackungen einzudämmen. Auch umweltbewusste Verbraucher:innen können nun einfacher Verpackungen vermeiden, wenn sie Essen oder ein Getränk unterwegs genießen möchten. Bislang bestand kein Anrecht darauf, Essen oder Getränk in Mehrweg zu erhalten, sondern es hing vom Betrieb ab. 

Ob es bis zum Start am 1.1.2023 wirklich bei allen betroffenen Betrieben ein Angebot vorgehalten wird, bezweifelt die Verbraucherzentrale NRW. Aktionen und Runde Tische vor Ort zeigen, dass noch wenig Interesse und viel Unkenntnis bezüglich der neuen Vorgaben bei Gaststätten oder Imbissbetrieben bestehen. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass sich das neue Gebot nur auf Einwegkunststoffgefäße bezieht und nicht auf alle Einwegmaterialien. Wer "nur" in Aluminium- oder Pappeinweg abfüllt, muss nichts ändern. Es gibt kein Einweg-Verbot, sondern ein Mehrweg-Gebot.

Es fehlen auch Anreize für Verbraucher:innen, die neuen Angebote zu nutzen. Zwar darf Mehrweg nicht teurer sein, aber es gibt auch keinen vorgeschriebenen Bonus. Deshalb ist es aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW besonders wichtig, dass zumindest die vorgeschriebene Hinweispflicht umgesetzt wird, denn nur wenn möglichst alle mitmachen, werden Verpackungen eingespart.

Weiterführende Links zum Thema:

Mitte des 20. Jahrhunderts wurden weltweit nur rund 1,7 Millionen Tonnen Kunststoffe pro Jahr hergestellt - heute sind es über 400 Millionen Tonnen. Mehrere hundert Jahre braucht die Natur, um es wieder abzubauen. Leben ohne Plastik: Wir beantworten häufige Fragen rund um Kunststoff und Plastik.